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Fachbereich
Dermatologie und Allergologie

Excimer-Laser

Zur Behandlung von Schuppenflechte und Vitiligo

Zur Behandlung der Schuppenflechte (Psoriasis) und der Weißfleckenkrankheit (Vitiligo) stellt der Excimer-Laser eine neuere Therapieoption dar.

Die Lichttherapie bei Schuppenflechte (Psoriasis) und der Weißfleckenkrankheit (Vitiligo) mittels Schmalspektrum UVB-Bestrahlung mit monochromatischem Licht der Wellenlänge von 311 nm ist eine seit Jahren etablierte Standardtherapieoption bei diesen Krankheitsbildern. Dabei erfolgen großflächige Ganz- oder Teilkörperbestrahlungen, teilweise in Kombination mit Solebädern.

Zur Erreichung eines befriedigenden Hautbildes sind nicht selten mehr als 40 Lichtbestrahlungen notwendig, verbunden mit einer hohen UV-Ganzkörperbelastung (kummulative Gesamtdosis). In dem Bestreben, hohe, effektive Lichtdosen möglichst punktgenau im Bereich der erkrankten Hautareale unter Schonung der gesunden Haut zu applizieren, wird in den USA seit nunmehr 7 Jahren, in Westeuropa seit ca. 5 Jahren die so genannte Excimer-Lasertechnik mit in zahlreichen Studien belegter Wirksamkeit angewandt.

Vorteile des Excimer-Lasers

Der gepulste XeCl-Excimer-Laser emittiert in hoher Frequenz monochromatisches Licht der Wellenlänge 308 nm, also sehr nahe dem UV-Spektrum der in der Dermatotherapie etablierten UVB-311-nm-Bestrahlungsgeräte. Jedoch handelt es sich bei der Excimer-Lasertherapie um eine gezielte Bestrahlungstherapie, d. h. die entsprechenden UVB-Dosen können punktuell und ausschließlich im Bereich der erkrankten Herde appliziert werden, die übrige gesunde Haut bleibt ausgespart.

Damit ist es möglich, die Therapie mit höheren, aber zielgenau applizierten Lichtdosen zu beginnen, zudem ist eine schnellere, punktuelle Dosissteigerung möglich mit der Folge, dass die erreichte, effektive Lichtgesamtdosis in der Schuppenflechtenplaque ca. 40 % höher ist als bei einer herkömmlichen Schmalband-UVB-Ganzkörperbestrahlung bei dennoch deutlich geringer Gesamtkörperstrahlenbelastung.

Im Vergleich zu den herkömmlichen Bestrahlungtherapieregimen ist ein deutlich schnelleres Ansprechen der Hautveränderungen mit der Notwendigkeit von weniger Bestrahlungszyklen (bei der Schuppenflechte reichen in der Regel 10 bis 15 Sitzungen aus, um eine weitgehende Abheilung der behandelten Flächen zu erzielen, bei der Weißfleckenkrankheit in der Regel 30 bis 50 Zyklen) erforderlich, ebenso wie eine Einsparung von begleitenden Medikamenten (äußerlich, innerlich).

Zudem lassen sich auch Hautareale wie Kopfhaut, Achselhöhle, Leisten und Analregion, bei denen bei einer UVB-Ganzkörperbestrahlung keine oder nur sehr geringe Wirkstärken erreicht werden, sehr gut mittels Excimer-Lasertechnik therapieren.

Behandlung von Schuppenflechte

Einschränkend bleibt allerdings zu erwähnen, dass die Schuppenflechte als genetisch determinierte, also anlagebedingte Erkrankung auch mittels dieser neuen Therapieoption nicht heilbar ist, jedoch auch hartnäckige Plaques gute Abheilungstendenz zeigen und die behandelten Patienten erfahrungsgemäß ca. 6 bis 12 Monate ein stabiles, schuppenflechtenfreies Hautbild aufweisen.

Bei im Verlauf nach Abheilung erneut auftretenden, initial meist eher kleinfleckigen Herden bietet sich eine frühzeitige, erneute Excimer - Lasertherapie an, da, rechtzeitig behandelt, in der Regel meist schon wenige Bestrahlungszyklen zur Abheilung der frischen Herde ausreichen.

Bezüglich der unter der Bestrahlungstherapie auftretenden Nebenwirkungen wird in den behandelten Arealen nicht selten eine Entzündung, ähnlich einem Sonnenbrand, provoziert. Darüber hinaus führt die Excimer-Lasertherapie wie jede UV-Lichtbestrahlung im Bereich der behandelten Areale zu vorübergehender Pigmentvermehrung (Braunfärbung), welche sich nach Therapiebeendigung von selbst zurückbildet.

Behandlungskosten

Die Excimer-Laserbehandlung ist bisher keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie kann daher nicht über Chipkarte abgerechnet werden und wird nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als so genannte IGeL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) in Rechnung gestellt. Private Kassen übernehmen die Kosten i.d.R. vollständig.

Vielen Dank für Ihr Interesse! Hautarzt-Praxis Dr. med. C. Nüchel, Dr. med. S. Hengge, Ihre Hautarzt-Praxis im Bereich Mönchengladbach, Viersen, Korchenbroich, Wegberg, Krefeld, Düsseldorf, Neuss und Köln und Aachen.